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Genau geregelt: Gesetze für die Düngung Beliebt

Genau geregelt: Gesetze für die Düngung

Düngen heißt Pflanzen ernähren. Dabei ist zu viel genauso schlecht wie zu wenig. Die Düngung steht deshalb regelmäßig pflanzenbaulich wie gesetzlich auf dem Prüfstand.

Düngen als nachschub

Wie alle Lebewesen benötigen Pflanzen Nährstoffe für ihr Wachstum. So ist Stickstoff (N) unverzichtbar als Baustein von Proteinen und Chlorophyll. Nährstoffe, die v. a. durch Ernten vom Feld exportiert werden, müssen mit organischen oder mineralischen Düngern wieder zugeführt werden.

Dünger wie Kompost, Gülle oder Biogassubstrat enthalten die Nährstoffe meist organisch gebunden. Mikroben im Boden müssen sie erst abbauen (mineralisieren), bevor sie pflanzenverfügbar sind. Aus Mineraldüngern sind Nährstoffe hingegen schnell verfügbar und gezielter für die Pflanzen nutzbar.

Wie viel gedüngt werden muss, hängt u. a. von dem Vorrat im Boden, der Pflanzenart, den Ertrags- und Qualitätszielen sowie von den Ernteresten der Vorfrucht ab. Auch die Witterung hat einen Einfluss: Bei feuchtwarmer Witterung setzen Bodenlebewesen die Nährstoffe aus der organischen Substanz schneller frei als bei Kälte oder Trockenheit.

Ein Konzept macht Schule

Auch andere Aspekte der Düngung lassen sich nicht so einfach klären: Weder Boden noch Luft haben feste Grenzen. LandwirtInnen wirtschaften in einem offenen System. Stoffe können so leicht ein- oder ausgetragen werden. Zu viel Nährstoffe schaden der Umwelt. Überschüssiger Stickstoff kann als Lachgas oder Ammoniak in die Atmosphäre gelangen oder als Nitrat in das Grundwasser versickern. In Oberflächengewässern führen zu viele Nährstoffe zur Eutrophierung. Ordnungsgemäße Düngung hat viel mit Gewässerschutz zu tun. Seit 1986 gibt es in der EU für Nitrat einen Grenzwert (Höchstmenge) von 50 Milligramm NO3 je Liter Trinkwasser.

Entsprechend schwierig ist eine praktikable Ausgestaltung der rechtlichen Vorgaben – und davon haben LandwirtInnen eine ganze Menge zu beachten. Diese Vorgaben werden regelmäßig überarbeitet und angepasst.

Die Düngeverordnung
Deutschland mit seinen 16 Bundesländern hat die Vorgaben der EU-Nitratrichtlinie erst Ende 1996 umgesetzt und im Jahr 2006 mit der Düngeverordnung (DüV) erneuert,  sprich novelliert. Die EU erlaubt bis zu 170 kg Stickstoff (N) pro Hektar auszubringen. Jährliche Kontrollen überprüfen die Einhaltung. 2014 hatte Brüssel erkannt, dass die bisherigen deutschen Maßnahmen nicht ausreichten, und Deutschland aufgefordert, nachzubessern. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilte im Juni 2018, dass Deutschland die Nitratrichtlinie weiterhin verletze. 2020 wurde daher eine neue DüV erlassen ...

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Arbeitsblätter zum Unterrichtsbaustein: