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Agrarbericht

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Begriff Definition
Agrarbericht
Seit 1955 war die Bundesregierung durch das Landwirtschaftsgesetz verpflichtet jedes Jahr einen Bericht zur Lage der Landwirtschaft vorzulegen der auf Untersuchungen in Testbetrieben basiert. Jetzt muss der Bericht nur noch alle vier Jahre vorgelegt werden. Dieser Bericht wird allgemein als „Grüner Bericht“ (amtliche Bezeichnung: Agrarpolitischer Bericht) bezeichnet. Er enthält Angaben über Entgelt für Betriebsleiter/innen von Einzelunternehmen im Haupterwerb mit nicht entlohnten Arbeitskräften im Vergleich zu Löhnen in der gewerblichen Wirtschaft. Der Bericht bildet die Grundlage für die große Debatte über die Lage der Landwirtschaft und die daraus ggf. zu ziehenden Folgerungen. Der nächste Agrarbericht erscheint 2015. Daneben gibt der Bauernverband den Situationsbericht (www.situationsbericht.de) heraus.
Siehe auch Überblick.

berichte.bmelv-statistik.de/DFB-0010010-2011....
Synonyme: Agrarbericht