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Centrale Marketing-Gesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft mbH (CMA)

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Begriff Definition
Centrale Marketing-Gesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft mbH (CMA)
Zentraler Fonds zur Absatzförderung der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft.

Die 1970 aufgrund des Absatzförderungsgesetzes gegründete CMA wurde von 41 Spitzenverbänden der Landwirtschaft des Handels sowie Betrieben der Be- und Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte getragen.

Die CMA ist nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Februar 2009 in dem das Absatzfondsgesetz für verfassungswidrig und nichtig erklärt wurde liquidiert worden. Durch dieses Urteil entfiel die gesetzliche Finanzierungsgrundlage für die CMA.

Die CMA hatte das Ziel die Position der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft in zusammenwachsenden Märkten zu stärken und auszubauen. Werbung im In- und Ausland Durchführung von Messen Ausstellungen und verkaufsfördernden Aktionen; Marktforschung; Marktanalysen und sonstige Maßnahmen zur Verbesserung der Markttransparenz; Entwicklung neuer Produkte Produktvarianten und Produktprogramme; Entwicklung von Marktstrategien und Förderung aller Bestrebungen zum marktgerechten Verhalten im In- und Ausland waren  die Mittel dazu.

Geworben wurde nicht für einzelne Marken sondern für die Erzeugnisse.
Synonyme: CMA