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Deutscher Bauernverband (DBV)

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Begriff Definition
Deutscher Bauernverband (DBV)
Der DBV ist der freiwillige Zusammenschluss von 18 Landesbauernverbänden mit 375 Kreisverbänden Landjugend Deutschem Raiffeisenverband und Bundesverband  landwirtschaftliche Fachbildung als ordentliche Mitglieder. Hinzu kommen zur Zeit 45 Verbände und Institutionen der Agrarwirtschaft als assoziierte Mitglieder.
Der DBV hat als berufsständische Vertretung die Aufgabe die agrar- wirtschafts- rechts- steuer- sozial- bildungs- und gesellschaftspolitischen Interessen der Land- und Forstwirtschaft wahrzunehmen. Er hat den Auftrag die Forderungen seiner Mitglieder gegenüber allen staatlichen Institutionen Politik und Parteien gesellschaftlichen Gruppen anderen Wirtschaftsverbänden und der Öffentlichkeit zu vertreten. Da etwa 90 % der praktischen Landwirte über die Landesbauernverbände im DBV organisiert sind ist er als die Interessenvertretung der gesamten deutschen Landwirtschaft anzusehen.
Der DBV hat seinen Sitz in Berlin und eine Geschäftsstelle in Brüssel.
Siehe auch Überblick.

Link
http://www.bauernverband.de/
Synonyme: DBV