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Deutscher Raiffeisenverband (DRV)

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Begriff Definition
Deutscher Raiffeisenverband (DRV)
Aufgaben des DRV sind zusammen mit den Regionalverbänden und den regionalen Zentralen Förderung Betreuung und Vertretung der ländlichen Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften.
Besondere Bedeutung kommt der Interessenvertretung in wirtschafts- rechts- steuer- und umweltpolitischen Fragen auf nationaler und internationaler Ebene zu besonders auf marktpolitischem Gebiet in der Europäischen Union (EU).
Nach den Notjahren 1846/47 bemühte sich Friedrich Wilhelm Raiffeisen (1818 bis 1888) um die Gründung landwirtschaftlicher Genossenschaften.
Es entstanden nach und nach
  • Warengenossenschaften
  • Bezugs- und Absatzgenossenschaften
  • Kreditgenossenschaften
  • Molkereigenossenschaften
  • Vieh- und Fleischgenossenschaften
  • Winzergenossenschaften
  • Obst- Gemüse- und Gartenbaugenossenschaften.
Der Deutsche Raiffeisenverband gehört seit 1971 dem Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisenverband (DGRV) ebenso an wie der Deutsche Genossenschaftsverband (Schulze-Delitzsch) und der Bundesverband der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken. Dem Dachverband obliegt u.a. die Prüfung der ihm angeschlossenen Zentralen und Verbände sowie die Aus- und Fortbildung des genossenschaftlichen Nachwuchses.
Der DRV hat 2.385 Mitgliedsunternehmen mit etwa 100.000 Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen. Der jährliche Umsatz beträgt 67 5 Milliarden Euro

Link: http://www.raiffeisen.de/
Synonyme: DRV