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Export Exporterstattungen

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Begriff Definition
Export Exporterstattungen
Die Ausfuhr land- und ernährungswirtschaftlicher Güter wird auch oft als „Agrarexport“ bezeichnet.
Die Bundesrepublik Deutschland ist zwar per Saldo ein Agrarimportland doch ist die Ausfuhr landwirtschaftlicher Produkte d.h. von Nahrungs- und Genussmitteln in den vergangenen Jahrzehnten gestiegen. Im Jahr 2012 wurden landwirtschaftliche Produkte im Wert von 62 9 Mrd. € exportiert vor allem Qualitätsprodukte wie hochwertige Veredelungserzeugnisse z.B. Fleisch unf Fleischerzeugnisse Milch und Milcherzeugnisse. Wie auch bei den anderen deutschen Exportwaren wird der größte Teil in die EU exportiert.
EU-Exporterstattungen dienten dazu den Preisunterschied zwischen dem EU-Binnenmarkt und dem Weltmarkt auszugleichen um so die Erzeugnisse der Union wettbewerbsfähiger zu machen. Der EU wurde deshalb in der Vergangenheit vorgeworfen durch ihre Erstattungspolitik die Entwicklungsländer mit ihren Agrarprodukten zu überschwemmen. Tatsächlich wurden in den 1980er-Jahren beträchtliche Mittel dafür aufgewendet - sie entsprachen rund einem Drittel des Agrarhaushalts. Ab 1989 setzte dann ein stetiger Abbau dieser Gelder ein. Mittlerweile ist die Union Nettoimporteur von Agrarprodukten und durch zahlreiche Präferenzabkommen der bei Weitem offenste Markt für den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen aus den Entwicklungsländern (siehe Import).
Deutschland war auch 2012  der drittgrößte Exporteur von Agrargütern weltweit. 
Im Rahmen der WTO-Verhandlungen hat die EU angeboten die Exporterstattungen für Agrarprodukte bis 2013 (auf Gegenseitigkeit basierend) gänzlich auslaufen zu lassen.
Siehe auch Überblick.
Synonyme: Export Exporterstattungen