Skip to main content
information.medien.agrar e.V.

Landwirtschaftskammern

Suche nach Begriffen
Begriff Definition
Landwirtschaftskammern
Landwirtschaftskammern gibt es nur in einigen Bundesländern Nordwestdeutschlands. Dort sind sie Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Regelung von Belangen der Land- und Forstwirtschaft des jeweiligen Bundeslandes oder Landesteils.
Zum Aufgabenbereich gehören die
  • Allgemeine Förderung
  • betriebliche Förderung und Beratung sowie
  • Berufsbildung
  • Weiterbildung und
  • Fachschulen
der Landwirtschaft.
Darüber hinaus haben die Landwirtschaftskammern „Hoheitsaufgaben“ im Auftrag der Landesregierung oder auch der Europäischen Union (EU) zu erfüllen.
In den süd- und ostdeutschen Bundesländern gibt es keine Kammern dort übernehmen die Landwirtschaftsämter die Aufgaben der Agrarverwaltung. Landwirtschaftsämter sind untere Verwaltungsbehörden oder den Verwaltungen der Landkreise eingegliedert. Sie zahlen z.B. Fördermittel aus vertreten  die Interessen der Landwirtschaft und haben beratende Aufgaben im Zusammenhang mit Pflanzenschutz Saatgut und Düngung.
Links: http://www.landwirtschaftskammern.de/
Synonyme: Landwirtschaftskammer