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Marktordnung

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Begriff Definition
Marktordnung
Maßnahmen um Angebot Nachfrage und Preisentwicklung zu steuern und Wettbewerb zu gewährleisten.
In der landwirtschaftlichen Marktordnung der EU ging es lange Zeit nicht darum einen freien Wettbewerb (Konkurrenz) zu ermöglichen sondern im Interesse der Erzeuger und der Verbraucher die Preise für Agrarerzeugnisse stabil zu halten und zunächst kurz nach dem 2. Weltkrieg die Versorgung zu sichern.
In der landwirtschaftlichen Marktordnung gab es zahlreiche Maßnahmen auf EU-Ebene regulierend in die Märkte einzugreifen. Die Agrarmarktordnung der Europäischen Union (EU) stand immer wieder zur Diskussion auch in Beziehung zum Weltmarkt und zu den WTO-Verhandlungen (Welthandelsorganisation GATT). Dies hing auch damit zusammen dass über die Hälfte des EU-Haushaltes für die Agrarwirtschaft aufgewendet wurde.
Im Zuge der Agenda 2000 der GAP (Gemeinsame Agrarpolitik der EU) gibt es eine neue Agrarpolitik bzw. Marktordnung.  Es gibt nun Direktzahlungen (Betriebsprämie) statt Marktstützungen (Entkoppelung). So sollen Überschüsse vermieden und der EU-Haushalt entlastet werden. Das bedeutet gleichzeitig dass die Landwirte selbständig entscheiden müssen. was sie produzieren.
Gleichzeitig gehören auch Umweltschutz Tierschutz Lebensmittelsicherheit und die Entwicklung des ländlichen Raumes zu den Zielen der neuen Marktordnung in der erweiterten EU. Seit 1. Januar 2015  müssen alle Landwirte die die Prämie beantragen die sog. Greening-Anforderungen erfüllen. Dazu gehört eine Vielfalt der  Fruchtarten auf den Ackerflächen   die Erhaltung von Dauergrünland  und eine Bewirtschaftung von mindestens  5% der Ackerflächen  mit besonderem Umweltnutzen.  Die Nichteinhaltung der Greening - Bedingungen kann mit Kürzung der Prämie bestraft werden.
Mit diesen neuen Regelungen nähert sich auch die EU der WTO (Welthandelsorganisation) mit ihren Zielen an. Siehe auch GAP.
Synonyme: Marktordnung