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Vertragslandwirtschaft

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Begriff Definition
Vertragslandwirtschaft
Vertraglich vereinbarte Zusammenarbeit zwischen Landwirten und Abnehmern z.B. Herstellern von Gemüsekonserven oder Tiefkühlkost. Im Regelfall wird vereinbart, dass der Landwirt eine bestimmte Menge eines Produktes in einer festgelegten Qualität die durch vorgeschriebene Anbaumaßnahmen garantiert ist zu einem bestimmten Termin liefern muss. Dafür verpflichtet sich der Vertragspartner zur Abnahme der Ware zu einem vorher vereinbarten Preis. Die Anbau- und Lieferverträge zwischen Landwirten und Unternehmern der Ernährungswirtschaft bieten häufig beiden Seiten Vorteile. Der Landwirt kann so seine Produkte sicher und zu einem festen Preis absetzen. Der Abnehmer hat die Garantie für bestimmte Mengen und festgelegte Qualität zu einem bestimmten Zeitpunkt. Siehe auch Warentermingeschäft.
Synonyme: Vertragslandwirtschaft