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information.medien.agrar e.V.

information.medien.agrar e.V.

Vereinsgeschichte

Es ist heute wichtiger denn je, die Leistungen, die die Bäuerinnen und Bauern in der Landbewirtschaftung für die Pflanzen, Tiere und Menschen erbringen sowie deren überregionale Bedeutung objektiv darzustellen. Die Menschen haben immer seltener die Möglichkeit, die Leistungen der Landwirtschaft direkt zu erleben und dadurch im wahrsten Sinne des Wortes zu erfassen. Sie sind darauf angewiesen, dass ihnen Fakten in Wort und Bild vermittelt werden. Und die Landwirtschaft ist darauf angewiesen, dass diese Vermittlung funktioniert. Darum wurde vor rund 60 Jahren der Verein information.medien.agrar gegründet.

Die Gründung beruht auf der frühzeitigen Erkenntnis des "Landesverbands des Niedersächsischen Landvolkes e.V." einer zunehmenden Entfremdung der Stadtbevölkerung von der landwirtschaftlichen Produktion als Ergebnis des Strukturwandels und der damit verbundenen Abwanderung der Landbevölkerung aus den ländlichen Gebieten in die Städte ("Landflucht"). Daraus entstand bereits 1960 im Landvolk Niedersachsen die Idee, unter dem Namen "Brücke zur Stadt e.V." einen gemeinnützigen Verein einzurichten, um der Entfremdung "durch Vorträge, Aufklärungsschriften und ähnliche Maßnahmen" zu begegnen. Aus dieser Idee resultierte im November 1960 der Vertrag über die Gründung der IMA als "Informationsgemeinschaft für Meinungspflege und Aufklärung" mit Sitz in Hannover.

Die niedersächsische Initiative überzeugte schnell auch weitere Landesbauernverbände, die der Informationsgemeinschaft als ordentliche Mitglieder beitraten. So entstand binnen kurzer Zeit eine „Bundes-IMA“, deren Arbeit von den deutschen Bäuerinnen und Bauern getragen wird. Heute sind alle Landesbauernverbände sowie der Deutsche Bauernverband e.V. Vereinsmitglieder.

Vereinsgeschichte

Auftrag und Satzung

Das Ziel ist hat sich in den vergangenen Jahrzehnten nicht verändert: Verständnis schaffen für unsere Landwirtschaft und ihre vielfältigen Werte, damit sie von der Öffentlichkeit als einzigartiges Allgemeingut verstanden und getragen wird. Dieses Ziel spiegelt sich auch in der Satzung des gemeinnützigen Vereins wieder, die im Vereinszweck kaum Abweichungen zur Gründungssatzung aufweist.

"Der i.m.a e.V. hat die Aufgabe, auf überregionaler Ebene in Zusammenarbeit mit den Einrichtungen seiner Mitglieder die Bevölkerung über die Bedeutung der Landwirtschaft für den Staat, die Wirtschaft und die Gesellschaft sowie über die Arbeits- und Lebensbedingungen der in der Landwirtschaft tätigen Menschen objektiv zu unterrichten. Dies insbesondere durch die Förderung der Bildung von Kindern und Jugendlichen. Er will auf ein besseres Verstehen zwischen Stadt und Land hinwirken, und zu diesem Zweck auch bei der ländlichen Bevölkerung Verständnis für die Lebenswelt der Stadtmenschen wecken und fördern."

Handlungsfelder

Medien und Materialien

Mehr als 150 Artikel bieten wir hauptsächlich kostenlos an. Im Fokus stehen pädagogische Materialien zu Themen der Landwirtschaft und Ernährung für den Schulunterricht.

Studien und Analysen

sind eine wichtige Grundlage für die Gestaltung unserer Vereinsarbeit. Sie umfassen Schulbuch- und Lehrplananalysen, akademische Arbeiten und regelmäßige Verbraucherumfragen.

Messen und Events

sind die Orte, an denen wir mit unseren Zielgruppen persönlich kommunizieren. Hier präsentieren wir unsere Materialien und erhalten wir Anregungen für unsere Arbeit.

Projekte und Aktionen

bestimmen unsere tägliche Arbeit. Durch die Vielfalt unserer Angebote erreichen wir vom Landwirt bis zum Verbraucher alle Zielgruppen passgenau und individuell.

Vereinsstruktur

Vorstand

Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und sechs Mitgliedern, darunter drei Stellvertretern des Vorsitzenden. Die Stellvertreter des Vorsitzenden und die Mitglieder des Vorstandes werden vom Kuratorium aus seiner Mitte gewählt. Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit nicht das Kuratorium oder die Mitgliederversammlung zuständig ist.

Der Vorsitzende des Vorstandes ist der jeweilige Präsident des Deutschen Bauernverbandes. Er vertritt den i.m.a e.V. gerichtlich und außergerichtlich und ist der Vorstand im Sinne des § 26 BGB. Der Vorsitzende führt die laufenden Geschäfte des Vereins gemäß den Beschlüssen des Vorstandes, des Kuratoriums und der Mitgliederversammlung. Er übt die Dienstaufsicht über die Geschäftsstelle aus, beruft die Sitzungen der Organe und die Tagungen des Vereins ein und führt in ihnen den Vorsitz.

Die Mitglieder des Vorstandes sind ehrenamtlich für den Verein tätig. Eine Aufwandsentschädigung wird nicht gezahlt, Reisekosten werden nicht erstattet.


Kuratorium

Das Kuratorium besteht aus dem Vorsitzenden und je einem benannten Vertreter der Vereinsmitglieder. Die Vereinsmitglieder können je ein stellvertretendes Kuratoriumsmitglied entsenden, das im Fall der Verhinderung des ordentlichen Mitglieds dieses vertritt. Das Kuratorium tritt auf Einladung des Vorsitzenden nach Bedarf zusammen, jedoch mindestens einmal im Geschäftsjahr; es ist ferner einzuberufen, wenn ein Viertel seiner Mitglieder es verlangt. Den Vorsitz im Kuratorium führt der Vorsitzende des Vorstandes. Das Kuratorium ist zuständig für die

  • Wahl der Vorstandsmitglieder und die Wahl der Stellvertreter des Vorsitzenden;
  • Verabschiedung von allgemeinen Richtlinien für die Arbeit des Vorstandes, der Geschäftsführung und des Arbeitsstabes;
  • Genehmigung des Jahresabschlusses;
  • Entlastung des Vorstandes und der Geschäftsführung;
  • Festsetzung der Mitgliedsbeiträge;
  • Verabschiedung eines Haushaltsvoranschlages;
  • Aufnahme und Ausschluss von Vereinsmitgliedern.
Die Mitglieder des Kuratoriums sind ehrenamtlich für den Verein tätig. Eine Aufwandsentschädigung wird nicht gezahlt, Reisekosten werden nicht erstattet.

Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung besteht aus dem Vorstand und aus den Delegierten der Vereinsmitglieder. Die Benennung der Delegierten muss durch das jeweilige Mitglied im Rahmen der Anmeldung zur Versammlung schriftlich erfolgen. Sollte ein Mitglied keinen Delegierten entsenden, darf es einem anderen Mitglied Stimmvollmacht erteilen. Die Mitgliederversammlung tritt jährlich mindestens einmal zusammen und ist ferner einzuberufen, wenn die Hälfte der Mitglieder es beantragt. Den Vorsitz in der Mitgliederversammlung führt der Vorsitzende des Vorstandes. Die Mitgliederversammlung ist zuständig für

  • Stellungnahmen zu grundsätzlichen Fragen des Vereinszweckes;
  • Verlegung des Sitzes des Vereins;
  • Änderungen in der Vereinssatzung;
  • die Entscheidung über Einsprüche gegen die Beschlüsse des Kuratoriums;
  • Auflösung des Vereins.

Die Delegierten der Mitgliederversammlung sind ehrenamtlich für den Verein tätig. Eine Aufwandsentschädigung wird nicht gezahlt, Reisekosten werden nicht erstattet.


Arbeitsstab

Zur Beratung von Vorstand und Geschäftsführung wird ein Arbeitsstab gebildet. Jedes Vereinsmitglied kann für den Arbeitsstab einen Vertreter benennen. In der Regel sind dies die Öffentlichkeitsarbeiter und Bildungsbeauftragten der Mitgliedsverbände.

Den Vorsitz führt ein aus der Mitte des Arbeitsstabs gewählter Vertreter oder sein gewählter Stellvertreter. Im Verhinderungsfall der gewählten Vertreter führt der i.m.a-Geschäftsführer den Vorsitz. Der Arbeitsstab ist von dem Geschäftsführer nach Bedarf einzuberufen, jedoch mindestens dreimal im Jahr.

Die Mitglieder des Arbeitsstabs sind ehrenamtlich für den Verein tätig. Eine Aufwandsentschädigung wird nicht gezahlt, Reisekosten werden nicht erstattet.


Geschäftsführung

Die vom Vorstand bestellte Geschäftsführung führt die laufenden Geschäfte des Vereins nach Weisung des Vorstandes. Er nimmt an den Sitzungen der Organe mit beratender Stimme teil.


Vereinsmitglieder

Regelung der Mitgliedschaft

Mitglieder des i.m.a e.V. können der Deutsche Bauernverband e.V. sowie alle regionalen Bauernverbände werden, die Mitglieder des Deutschen Bauernverbandes e.V. sind. Mitglieder des i.m.a e.V. können ferner die Raiffeisenverbände, Agrarhandelsverbände, Verlage der landwirtschaftlichen Fachpresse und andere mit der Land- und Ernährungswirtschaft verbundene Verbände und Einrichtungen werden, die an der Förderung des Vereinszwecks interessiert sind.

Abweichend von der ordentlichen Mitgliedschaft ist auch eine fördernde Mitgliedschaft möglich. Verbände und Einrichtungen, die sich der Arbeit des i.m.a e.V. verbunden fühlen, können Fördermitglieder werden. Fördernde Mitglieder haben keine Stimmberechtigung im Kuratorium und in der Mitgliederversammlung. Sie können jedoch beratend an den Gremien teilnehmen.

Jedes Mitglied kann zum Schluss eines Geschäftsjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Jahr aus dem Verein austreten. Die Austrittserklärung ist schriftlich an den Vorstand zu richten.



Sponsoren und Förderer

Mit freundlicher Unterstützung